Sophienschule - Gymnasium

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Schulbücher und Lernmittel

SCHULBUCHAUSLEIHE

In Niedersachsen wurde im Jahr 2004 die Lern­mittel­frei­heit ab­ge­schafft. Für Sie als El­tern be­deu­tet dies lei­der, dass Schul­bücher von Ihnen selbst be­zahlt wer­den müs­sen. Wir möch­ten Sie da­bei fi­nan­ziell ent­las­ten. Des­halb kön­nen Sie an der So­phien­schu­le die meis­ten Lern­mit­tel für die Klas­sen 5 bis 11 ge­gen Zah­lung ei­nes Ent­gelts aus­leihen. Die Ge­stal­tung die­ses Aus­leih­ver­fah­rens rich­tet sich nach den Ge­samt­kon­fe­renz­be­schlüs­sen vom 9. Ju­ni 2005 und 12. De­zem­ber 2006.

Für die Jahr­gänge 12 und 13 bie­ten wir kei­ne Schul­buch­aus­leihe an und Sie fin­den hier auch kei­ne Schul­buch­listen. Das liegt daran, dass in die­sen Jahr­gän­gen der Qua­li­fi­ka­tions­phase der Un­ter­richt in Kur­sen ver­schie­de­ner Niveaus statt­fin­det und so­mit in­di­vi­du­el­le Ma­te­ri­alien be­nö­tigt wer­den, über die die je­wei­li­ge Kurs­lehr­kraft die Schü­ler:in­nen in­for­miert.

Verfahren

Gegen eine ver­gleichs­wei­se ge­rin­ge Leih­ge­bühr (s. u.) kön­nen Sie die Schul­bücher für je­des Schul­jahr "im Pa­ket" aus­leihen. "Pa­ket­aus­leihe" be­deu­tet, dass Sie stets alle Bücher ei­nes Schul­jahres für die je­wei­li­ge Klas­se 5 bis 11 aus­leihen. Es ist kei­ne Aus­leihe ein­zel­ner Bücher mög­lich.

In Aus­nahme­fäl­len (Wahl­spra­chen, Neu­zu­gang, Aus­lands­auf­ent­halt) wer­den wir uns be­mühen, Ihnen ein­zel­ne Bücher aus­zu­leihen oder eine Halb­jah­res­leihe zu er­mög­li­chen. Dies ist je­doch be­standsab­hängig.

Leihgebühr

Die Leih­ge­bühr für ein Bücher­pa­ket be­trägt un­ge­fähr ein Drit­tel des La­den­prei­ses al­ler ent­hal­te­nen Bücher. Die Leihe lohnt sich also auch dann, wenn Bücher z. B. bei Doppel­jahr­gängen über zwei Jahre ge­nutzt wer­den.

Je­weils ge­gen En­de ei­nes Schul­jahres wer­den Sie von uns über das Bücher­pa­ket des fol­gen­den Schul­jahres in­for­miert und kön­nen dann ent­schei­den, ob Sie an der Pa­ket­aus­leihe teil­nehmen möch­ten.

Die Leihgebühr muss zwin­gend zum je­weils an­ge­ge­be­nen Ter­min ent­rich­tet wer­den. Sonst er­lischt Ihr An­spruch auf Aus­leihe, weil Sie bei der Kos­ten­kal­ku­la­tion für die An­schaf­fung von Büchern durch die Schu­le nicht be­rück­sich­tigt wer­den können.

Ermäßigungen und Befreiungen

Rabatt auf die Leihgebühr
Haben Sie min­des­tens drei schul­pflich­ti­ge Kin­der, so ge­wäh­ren wir Ihnen 20% Ra­batt auf die Leih­ge­bühr. In die­sem Fall müs­sen Sie uns bit­te die Na­men und Schu­len der Kin­der bei der An­mel­dung zur Aus­leihe mit­teilen.

Befreiung von der Zahlung der Leihgebühr
Beziehen Sie Leis­tun­gen aus ei­nem der fol­gen­den Gründe ...

... dann können wir Ihnen die Bücher auch kos­ten­los aus­leihen. Da­zu muss recht­zei­tig der ent­spre­chen­de Be­scheid mit Stand vom Juni des Jah­res vor­lie­gen, in dem Sie die Bücher be­kom­men möch­ten (bei einer Leihe für z. B. das Schul­jahr 2023/24 ist al­so ein Be­scheid mit Stand vom Juni 2023 maß­geb­lich). Wichtig: Eine BuT-Be­schei­ni­gung ge­nügt nicht als Nach­weis!

Ersatzzahlungen

Bitte kaufen Sie be­schä­dig­te oder feh­len­de Bü­cher kei­nes­falls selbst nach!
Wir er­fas­sen bei der Rück­ga­be der Bü­cher am Schul­jahres­ende die Män­gel- oder Fehl­exem­pla­re und ge­ben Ihrem Kind da­zu eine Quit­tung mit. Sie war­ten bit­te ei­ne Rech­nung von uns ab, mit der Sie le­dig­lich den Rest­wert be­glei­chen müs­sen.

Der Rest­wert er­gibt sich pro­zen­tual aus dem Neu­preis ei­nes Bu­ches ab­hän­gig von sei­ner Lauf- und Nutzungs­zeit:

Einjahresband

Zweijahresband

Pflegetipps

Selbstver­ständ­lich müs­sen die ent­liehe­nen Bücher pfleg­lich be­han­delt wer­den. Wir ra­ten hier von Kunst­stoff­um­schlä­gen, wie sie im Han­del er­hält­lich sind, ab, da sie sich oft mit dem Buch ver­kle­ben und da­bei zu­sätz­lich noch ver­schmut­zen. Am sinn­volls­ten ist das Ein­schla­gen in fes­tes Pa­pier (Pack­pa­pier oder Ge­schenk­pa­pier), bei dem die­ses in­nen mit Kle­be­film über Eck fixiert wird. Der Kle­be­film darf da­bei na­tür­lich nicht auf das Buch selbst ge­klebt wer­den! Ein sol­cher Pa­pier­um­schlag kann zu­dem ein­fach be­schrif­tet oder so­gar be­malt wer­den, ist ori­gi­nell, um­welt­freund­lich und un­schlag­bar preis­wert.

Vertragsbestimmungen

Hier fin­den Sie die Ver­trags­be­stim­mun­gen, wel­che Sie bei der On­line-An­mel­dung ak­zep­tie­ren müs­sen, im Wort­laut:
Das Entgelt muss recht­zeitig ent­rich­tet wer­den. Wer die ge­nannte Frist nicht ein­hält, ent­schei­det sich al­le Lern­mit­tel auf ei­ge­ne Kos­ten zu be­schaf­fen. Im Ver­wen­dungs­zweck der Über­wei­sung muss SBL- gefolgt vom Web­Untis-Namen des Kindes an­ge­ge­ben wer­den, sonst kann die Zah­lung nicht zu­ge­ord­net wer­den. Die über das Aus­leih­ver­fah­ren an­ge­bo­te­nen Lern­mit­tel wer­den von der Schu­le an die Schü­ler­in­nen und Schü­ler ge­gen Em­pfangs­be­stä­ti­gung (Un­ter­schrift auf dem Leih­schein) aus­ge­hän­digt. Nach Er­halt der Lern­mit­tel sind die­se auf Vor­schä­den zu über­prü­fen. Falls Vor­schä­den fest­ge­stellt wer­den, müs­sen die­se so­fort der Schu­le (Buch­aus­leihe oder Klas­sen­lei­tung) mit­ge­teilt wer­den. Die Er­zieh­ungs­be­rech­tig­ten sind da­für ver­ant­wort­lich, dass die aus­ge­lieh­enen Lern­mit­tel pfleg­lich be­han­delt und zu dem von der Schu­le fest­ge­setz­ten Zeit­punkt in ei­nem un­be­schä­dig­ten Zu­stand zu­rück­ge­ge­ben wer­den. Falls die Lern­mit­tel be­schä­digt oder nicht frist­ge­recht zu­rück­ge­ge­ben wer­den, so dass ei­ne wei­te­re Aus­leihe nicht mög­lich ist, sind die Er­zieh­ungs­be­rech­tig­ten zum Er­satz des Scha­dens (Rest­wert der je­wei­li­gen Lern­mit­tel) ver­pflichtet.