Schulbücher und Lernmittel
SCHULBUCHAUSLEIHE
In Niedersachsen wurde im Jahr 2004 die Lernmittelfreiheit abgeschafft. Für Sie als Eltern bedeutet dies leider, dass Schulbücher von Ihnen selbst bezahlt werden müssen. Wir möchten Sie dabei finanziell entlasten. Deshalb können Sie an der Sophienschule die meisten Lernmittel für die Klassen 5 bis 11 gegen Zahlung eines Entgelts ausleihen. Die Gestaltung dieses Ausleihverfahrens richtet sich nach den Gesamtkonferenzbeschlüssen vom 9. Juni 2005 und 12. Dezember 2006.
Für die Jahrgänge 12 und 13 bieten wir keine Schulbuchausleihe an und Sie finden hier auch keine Schulbuchlisten. Das liegt daran, dass in diesen Jahrgängen der Qualifikationsphase der Unterricht in Kursen verschiedener Niveaus stattfindet und somit individuelle Materialien benötigt werden, über die die jeweilige Kurslehrkraft die Schüler:innen informiert.
Verfahren
Gegen eine vergleichsweise geringe Leihgebühr (s. u.) können Sie die Schulbücher für jedes Schuljahr "im Paket" ausleihen. "Paketausleihe" bedeutet, dass Sie stets alle Bücher eines Schuljahres für die jeweilige Klasse 5 bis 11 ausleihen. Es ist keine Ausleihe einzelner Bücher möglich.
Sowohl die Anmeldung zur Ausleihe als auch die Überweisung der Leihgebühr zum jeweils angegebenen Termin sind unbedingt vorzunehmen. Sonst können nicht entsprechend Bücher eingekauft und Sie somit nicht bei der Ausleihe berücksichtigt werden.
In Ausnahmefällen (Wahlsprachen, Neuzugang, Auslandsaufenthalt) werden wir uns bemühen, Ihnen einzelne Bücher auszuleihen oder eine Halbjahresleihe zu ermöglichen. Dies ist jedoch bestandsabhängig.
Leihgebühr
Die Leihgebühr für ein Bücherpaket beträgt ungefähr ein Drittel des Ladenpreises aller enthaltenen Bücher. Die Leihe lohnt sich also auch dann, wenn Bücher z. B. bei Doppeljahrgängen über zwei Jahre genutzt werden.
Jeweils gegen Ende eines Schuljahres werden Sie von uns über das Bücherpaket des folgenden Schuljahres informiert und können dann entscheiden, ob Sie an der Paketausleihe teilnehmen möchten.
Die Leihgebühr muss zwingend zum jeweils angegebenen Termin entrichtet werden. Sonst erlischt Ihr Anspruch auf Ausleihe, weil Sie bei der Kostenkalkulation für die Anschaffung von Büchern durch die Schule nicht berücksichtigt werden können.
Ermäßigungen und Befreiungen
Rabatt auf die Leihgebühr
Haben Sie mindestens drei schulpflichtige Kinder, so gewähren wir Ihnen 20% Rabatt auf die Leihgebühr. In diesem Fall müssen Sie uns bitte die Namen und Schulen der Kinder bei der Anmeldung zur Ausleihe mitteilen.
Befreiung von der Zahlung der Leihgebühr
Beziehen Sie Leistungen aus einem der folgenden Gründe ...
- Grundsicherung für Arbeit Suchende, SGB 2. Buch
- Heim- und Pflegekinder, SGB 8. Buch
- Sozialhilfe, SGB 12. Buch
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag gemäß § 6a BKGG
- Wohngeld zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit
... dann können wir Ihnen die Bücher auch kostenlos ausleihen. Dazu muss rechtzeitig der entsprechende Bescheid mit Stand vom Juni des Jahres vorliegen, in dem Sie die Bücher bekommen möchten (bei einer Leihe für z. B. das Schuljahr 2023/24 ist also ein Bescheid mit Stand vom Juni 2023 maßgeblich). Wichtig: Eine BuT-Bescheinigung genügt nicht als Nachweis!
Ersatzzahlungen
Bitte kaufen Sie beschädigte oder fehlende Bücher keinesfalls selbst nach!
Wir erfassen bei der Rückgabe der Bücher am Schuljahresende die Mängel- oder Fehlexemplare und geben Ihrem Kind dazu eine Quittung mit. Sie warten bitte eine Rechnung von uns ab, mit der Sie lediglich den Restwert begleichen müssen.
Der Restwert ergibt sich prozentual aus dem Neupreis eines Buches abhängig von seiner Lauf- und Nutzungszeit:
Einjahresband
- 1. Nutzer: 66%
- 2. Nutzer: 33%
- ab 3. Nutzer: 0%
Zweijahresband
- 1. Nutzer: 75%
- 2. Nutzer: 50%
- 3. Nutzer: 25%
- ab 4. Nutzer: 0%
Pflegetipps
Selbstverständlich müssen die entliehenen Bücher pfleglich behandelt werden. Wir raten hier von Kunststoffumschlägen, wie sie im Handel erhältlich sind, ab, da sie sich oft mit dem Buch verkleben und dabei zusätzlich noch verschmutzen. Am sinnvollsten ist das Einschlagen in festes Papier (Packpapier oder Geschenkpapier), bei dem dieses innen mit Klebefilm über Eck fixiert wird. Der Klebefilm darf dabei natürlich nicht auf das Buch selbst geklebt werden! Ein solcher Papierumschlag kann zudem einfach beschriftet oder sogar bemalt werden, ist originell, umweltfreundlich und unschlagbar preiswert.
Vertragsbestimmungen
Hier finden Sie die Vertragsbestimmungen, welche Sie bei der Online-Anmeldung akzeptieren müssen, im Wortlaut:
Das Entgelt muss rechtzeitig entrichtet werden. Wer die genannte Frist nicht einhält, entscheidet sich alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen. Im Verwendungszweck der Überweisung muss SBL- gefolgt vom WebUntis-Namen des Kindes angegeben werden, sonst kann die Zahlung nicht zugeordnet werden. Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lernmittel werden von der Schule an die Schülerinnen und Schüler gegen Empfangsbestätigung (Unterschrift auf dem Leihschein) ausgehändigt. Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Vorschäden zu überprüfen. Falls Vorschäden festgestellt werden, müssen diese sofort der Schule (Buchausleihe oder Klassenleitung) mitgeteilt werden. Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die ausgeliehenen Lernmittel pfleglich behandelt und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden. Falls die Lernmittel beschädigt bzw. nicht fristgerecht zurückgegeben werden, so dass eine weitere Ausleihe bzw. die Erfassung bei der Inventur nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten zum Ersatz (Restwert der jeweiligen Lernmittel) verpflichtet.