wird
den Schülerinnen und Schülern empfohlen, sich auf folgende Regelungen
ein-zustellen:
Das
Liegen oder Sitzen auf städtischen Schulgrundstücken ist künftig
nur zulässig nach vorherigem Erwerb einer Sitz- oder Liegekarte. Das
Stehen auf Schulgrund-stücken kann bis auf weiteres kostenfrei gestattet
werden, sofern keine übermäßige Standfläche in Anspruch
genommen wird; das Stehen mit einer Schuhgröße von über
45 gilt als Sitzen im Sinne dieser Ordnung und ist entsprechend gebührenpflichtig
zu beantragen.
Die
Gebühr für eine Sitzkarte beträgt monatlich 40,– DM; für
Liegekarten, die auch zum Sitzen berechtigen, sind monatlich 80,– DM zu
zahlen. Zu mindestens 80 % Sitzbehinderte können unter Vorlage des
entsprechenden Nachweises eine Liegekarte zum Sitzpreis erwerben.
Sitz-
oder Liegekarten werden nur zugeteilt gegen vorherige Erteilung einer Abbuchungs-ermächtigung
und Sicherungsübereignung einer Mietkaution (Hypotheken bevorzugt).
Die
Sitz- oder Liegekarten sind von den Sitz- oder Liegeberechtigten vor Beginn
des Sitz- oder Liegevorgangs gut sichtbar an der Stirn anzubringen. Es
ist unzulässig, dazu Befestigungsvorrichtungen in Form von Brettern
zu verwenden, da diese als ein Mangel an Ehrerbietigkeit gegenüber
der Obrigkeit missverstanden werden könnten.
Das
Sitzen oder Liegen erfolgt auf eigene Gefahr; insbesondere wird keine Gewährleistung
für die Freiheit der Sitz- oder Liegefläche von Kaugummiresten,
Zigarettenkippen und Glassplittern übernommen. Garantiert werden kann
lediglich der pünkt-liche monatliche Gebühreneinzug.
Unbefugt
Sitzende oder Liegende müssen mit einer unnachsichtigen Ahndung durch
das noch einzurichtende Schulliegesitzkontrollamt rechnen. Es kann daher
nur empfohlen werden, sich frühzeitig um Sitz- oder Liegekarten zu
bemühen.
Für
diejenigen, die die zu zahlende Gebühr nicht aufbringen können,
gibt es glück-licherweise Lösungsmöglichkeiten:
a)
Nach den Erfahrungen mit dem Personaleinsatz der Stadt Hannover ist an
jeder Schule mit einem erheblichen Bedarf an Kontrolleuren zu rechnen.
Hier haben Ortskundige sicher eine gute Einstellungschance.
b)
Das Sozialamt der Stadt Hannover gibt sicher gern Auskunft, ob nach den
Vor-schriften des Wohngeldgesetzes auch ein Sitz- oder Liegezuschuss gezahlt
werden kann.
Sollten
die Schülerinnen und Schüler das großzügige Angebot
der Stadt, ihnen die schwere Verantwortung für ihr Geld abzunehmen,
hartnäckig zurückweisen, müssen sie damit rechnen, dass
der ganze Schulhof so mit Stahlpfosten gespickt wird, dass das Liegen oder
Sitzen auf städtischen Schulgrundstücken künftig nur noch
Fakiren möglich sein wird.
Nur
eine Satire? – Man schaue sich den Schulhof der Sophienschule an, wie er
sich seit Oktober 1999 darbietet!
Dirk
Meyerhoff
(Zuerst
erschienen im Götterboten 2/94) |