Vertretungen
Aus Gründen des Datenschutzes dürfen wir leider nicht den Vertretungsplan selbst veröffentlichen!   In 99 Prozent aller Fälle stehen alle Vertretungen und ggf. auch Unterrichtsausfälle am jeweiligen Vortag kurz nach der 6. Stunde auf dem Vertretungsplan. Ein kurzer Blick auf diesen um 13:20 Uhr ist also eine lohnenswerte Angelegenheit! Kommt es sehr kurzfristig zu Verlegungen oder Ausfällen, so hilft eine gut funktionierende Telefonkette der jeweiligen Klasse oder des Kurses am besten. Dieses Mittel ist deutlich effektiver, als wenn jede/r Schüler/in jeden Abend oder Morgen auf unserer Website nachschauen sollte ... Warum fällt überhaupt Unterricht aus? Bei einer Unterrichtsversorgung von nahezu 100 Prozent (laut Landesstatistik – leider wird dieser Wert an Hannovers Gymnasien noch nicht einmal ganz erreicht) sollte eigentlich kaum Unterricht ausfallen – denkt man. Aber eine solche Statistik berücksichtigt nur den Normalfall: Alle Lehrer sind gesund und es findet wirklich nur der "normale" Unterricht statt. Der Normalfall ist jedoch im Schulalltag selten: • Wenn eine Lehrkraft krank wird, kann sie ihren Unterricht nicht abhalten. An einer Schule mit rund 60 Lehrkräften ist die Wahrscheinlichkeit aber recht gering, dass immer alle gesund sind. • Wenn eine Klasse im Landheim, auf Tagesfahrt oder ein Kurs auf Studienfahrt, auf Exkursion ist, können die beiden Lehrkräfte, die die Klasse begleiten, ihren Unterricht in den anderen Klassen nicht abhalten. Nun könnte man meinen, dass in solchen Fällen kein Unterricht ausfallen müsste, weil ja auch die Schüler fehlen und damit die anderen Lehrer, die in der Klasse oder dem Kurs unterrichten, Freistunden haben müssen (und somit vertreten könnten). Das ist prinzipiell richtig, passt aber trotzdem nicht: Die Begleitlehrer unterrichten vielleicht jeweils 24 Wochen- stunden, es fehlen also 48 Stunden Unterricht an der Schule. Die Klasse hat aber höchstens 34 Stunden Unter- richt. Die Differenz ist folglich 14 Stunden pro Woche! • Wenn Methoden-/Projekttage stattfinden, können die beteiligten Lehrkräfte ihren planmäßigen Unterricht nicht durchführen. • Wenn das Betriebspraktikum stattfindet, können die betreuenden Lehrer nur einen Teil ihres Unterrichts durchführen. • Nehmen Lehrer an Fortbildungsveranstaltungen teil, können sie nicht gleichzeitig unterrichten. Die meisten Fortbildungsveranstaltungen finden allerdings nachmittags oder in der unterrichtsfreien Zeit statt, es gibt aber auch vom Kultusministerium angeordnete Veran- staltungen in der Unterrichtszeit, insbesondere wenn neue Kerncurricula eingeführt werden. Außerdem beginnen manche Fortbildungen so früh am Nachmittag, dass der teilnehmende Lehrer bei Berücksichtung von kurzer Mittagspause und Anreisezeit seine letzten Unterrichts- stunden an diesem Tag nicht mehr erteilen kann. • Lehrkräfte, die neben ihrem Unterricht auch noch Aufgaben als Fachleiter (in der Ausbildung von Referen- daren) oder Fachberater (überregionale Beratung und Überprüfung von Fachlehrern) oder in Kommissionen (z.B. Zentralabitur) wahrnehmen, haben oft ganztags bzw. vormittags Termine, die vorrangig sind und zudem eine längere Anreise erfordern. Ihr Unterricht muss ausfallen. • Finden mündliche Abiturprüfungen statt (pro Prüfling sind mindestens 3 Lehrer beteiligt), können diese Lehrer in dieser Zeit nicht unterrichten. • Bei Prüfungsunterricht von Referendaren und der folgenden Besprechung muss der betreuende Fachlehrer anwesend sein und kann deshalb seinen planmäßigen Unterricht nicht wahrnehmen. • Werden neue Lehrkräfte eingestellt, finden Einstellungs- gespräche statt. Daran nehmen der Schulleiter, sein Stellvertreter, ein Mitglied des Personalrates, die Frauen- beauftragte sowie ein Mitglied der Fachgruppe teil. Diese Personen können dann ihren Unterricht nicht durchführen. • Lehrkräfte, denen Sonderurlaub aus familiären, gesund- heitlichen oder sonstigen Gründen gewährt wird, können natürlich auch nicht unterrichten. In der Statistik nicht vorgesehen sind Unterrichtsengpässe in bestimmten Fächern. So haben z.B. die Veränderung der zu unterrichtenden Stundentafeln und die Abschaffung der Orientierungsstufen dazu geführt, dass es für bestimmte Fächer zu wenig Lehrer gibt, dafür haben wir in anderen Fächern eine Überversorgung. Rechnerisch ergeben sich dadurch zwar vielleicht 100% Unterrichtsversorgung, aber eben nicht in allen Fächern! Viele Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule geben in diesen "Mangelfächern" seit Jahren deutlich mehr Stunden, als sie müssten. Trotzdem muss der Unterricht in einigen Fächern leider gekürzt erteilt werden. FAZIT: Wenn die Politiker/innen eine Unterrichtsversorgung von 100 Prozent als positiv herausstellen, dann ist dies irreführend. Mindestens eine rechnerische Versorgung von 110 Prozent würde gebraucht, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Denn: Kein Unternehmen der Welt kommt mit einer nur 100-prozentigen Personalversorgung ohne Ausfälle hin! Feuerwehrlehrer Wenn absehbar ist, dass festangestellte Lehrkräfte für einen längeren Zeitraum ausfallen, kann die Schule so genannte "Feuerwehrlehrkräfte" anfordern. Diese unterrichten im Allgemeinen im Rahmen eines zeitlich begrenzten Vertrags. Unsere aktuellen Feuerwehrlehrkräfte Frau Parassidis: Spanisch Herr Tschimpke: Sport